Absperrschranken verursachen mehr Unfälle, als sie verhindern. Für Radverkehr und Fußgängerverkehr in beiden Richtungen ist der Durchlass zu schmal. Die Passage mit Fahrradanhängern, mehrspurigen Fahrrädern und Sonderfahrrädern ist nicht sicher möglich. Einen beampelten Übergang nochmals mit einer Absperrschranke zu versehen, ist völlig überflüssig.
Absperrschranken sind dazu bestimmt, außerorts an Bundes- oder Landstraßen einmündende, unbeampelte Querungen abzusichern. Innerorts haben sie keine Existenzberechtigung. Sie verleiten nur dazu, Vorfahrtskonflikte einseitig zu Lasten des Radverkehrs zu »lösen«.