Sehr schön bebildert ist die Situation bei Thomas Kees.
Handelte es sich bei dem weiteren Verlauf der Radroute entlang der Bürgerreuther Straße um einen zumutbaren benutzungspflichtigen Radweg, wäre das Zeichen 254 an der Bürgerreuther Straße nach dem Güterbahnhof überflüssig. Bereits das Zeichen 240 am Beginn der Nebenfahrbahn ordnet ja an, dass der Radweg statt der Fahrbahn zu benutzen ist.
Zeichen 254 (Fahrrad in rotem Kreis) wurde aufgestellt, weil man der Anziehungskraft dieser Radwegeführung nicht traut. Zeichen 421 oder 442 (gelber Wegweiser oder Vorwegweiser mit Fahrradsymbol) müssten statt dessen verwendet werden.
Der Unterschied, hier wie an anderer Stelle: ist der Radweg zeitweise unbenutzbar (winterliche Verhältnisse, Bauarbeiten, Festspielauffahrt), könnte ohne das Zeichen 254 vorübergehend die Fahrbahn benutzt werden. Eine Ausweichstrecke ist weit und breit nicht vorhanden, so dass bei Unbenutzbarkeit des Radwegs die Strecke geschoben werden muss (ggf. auf der Fahrbahn, denn das ist interessanterweise erlaubt).
Wir fahren vor bis zum Nordring.