Vorbildlich in Bayreuth ist die Öffnung der Fußgängerzonen für den Radverkehr. Zu wenig bekannt ist die Vorschrift, dass in solchen Zonen Schritt gefahren werden muss. Schrittgeschwindigkeit bedeutet für Fahrräder eine Geschwindigkeit von deutlich unter 20 km/h, bei der gewährleistet ist, dass man vor Fußgängern jederzeit anhalten oder ausweichen kann.
Die Fußgängerzone bildet denn auch den Mittelpunkt des Bayreuther Radverkehrsnetzes. Problematisch ist, dass bei Nutzung der Fußgängerzone für Veranstaltungen der verschiedensten Art diese ohne Vorwegweisung für den Radverkehr gesperrt wird. Die Einrichtung von Fahrgassen und/oder die Ausweisung von Umleitungen wäre wünschenswert.
Beim Einfahren ist der Vorrang des geradeaus fahrenden Radfahrers vor dem rechts abbiegenden Autoverkehr nicht verdeutlicht. Beim Ausfahren wird der Radverkehr in den Sichtschatten einer Hausecke und dort etwa laufende Fußgänger hinein gelenkt.
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